Versteigerung von gepfändeten Sachen
Gemäß Paragraf 37 (3) Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG) machen wir hiermit öffentlich bekannt, dass die Stadtkasse Limburg a. d. Lahn die von ihr gepfändeten Gegenstände, soweit keine besonderen Termine festgesetzt werden, auf der Internetplattform www.zoll-auktion.de verwertet.
Details zu den Versteigerungen, insbesondere der Beginn und das Ende der Auktionen; sind dem Link der Plattform zu entnehmen.