Örtliche Ordnungsbehörde
Die Örtliche Ordnungsbehörde nimmt die Aufgaben wahr, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Der Schutz der Rechtsgüter und der Rechtsordnung ist Ziel der Abteilung und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgabengebiete sind in der Wahrnehmung gesetzlicher Zuständigkeiten sehr unterschiedlich und vielfältig.
Das Aufgabengebiet erstreckt sich unter anderem auf:
- Abfall: Wilder Müll
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Autowracks und nicht zugelassene Kraftfahrzeuge
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Dauerparkplätze
- Gefährliche Hunde
- Illegale Abfallentsorgung
- Lärmbekämpfung
- Lagerfeuer Genehmigung beantragen
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Obdachlosenangelegenheiten
- Ortskenntnisprüfung
- Parkraumbewirtschaftung
- Parkverstöße/Geschwindigkeitsmessungen
- Plakatieren
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Schädlingsbekämpfung
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Straßenreinigung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
- Versammlungswesen
Formulare
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