Hauptamt
Das Hauptamt ist zuständig für die Organisation des inneren Dienstbetriebes. Der Leiter des Hauptamtes ist gleichzeitig der Büroleitende Beamte des Rathauses. Im Wesentlichen gehören deshalb folgende Abteilungen zum Hauptamt:
- Hauptverwaltung
- Körperschaftsbüro
- Personal- und Organisationsabteilung
- Stadtarchiv und
- Information und Kommunikation.
Daneben werden im Hauptamt aber auch die Aufgaben
- des Bürgerbüros
- des Standesamtes
- der Vereins- und Sportförderung
- und der Städtepartnerschaft
wahrgenommen.
Dienstleistungen
- Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Förderung des Ehrenamtes
- Kommunale Ehrungen
- Sportförderung/Vereinsförderung
- Sportliche Ehrungen
- Städtepartnerschaften
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Formulare
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