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Datum: 30.11.2023

Wintereinbruch in der Stadt

Der erste Schnee kam in diesem Jahr vergleichsweise früh, denn eigentlich befinden wir uns noch bis zum 1. Dezember im meteorologischen Herbst. Tief Oliver haben wir den Schnee zu verdanken.

Ungewöhnlich für Limburg: Der Dom und weite Teile der Stadt sind nach wie vor in eine weiße Pracht gehüllt. Wenn der Wetterbericht stimmt, kommt weiterer Schnee auf uns zu.

Die Kinder und auch so manchen Erwachsenen erfreut die weiße Schneedecke und so mancherorts finden Schneeballschlachten statt und es werden Schneemänner gebaut.

Doch nicht überall sorgt der Schneefall für Freude. So waren am Montag zahlreiche Straßen gesperrt und die Feuerwehren mehr als einmal im Einsatz. „Der erste Schnee stellt uns manchmal trotz Trainings und Vorbereitungen vor Herausforderungen und ich bin den freiwilligen Feuerwehren dankbar, dass sie die Kolleginnen und Kollegen des Bauhofs so tatkräftig unterstützen“, berichtet Michael Stanke, 1. Stadtrat.

Wie in jedem Jahr werden die Mitarbeitenden des Bauhofs der Stadt Limburg vor dem Wintereinbruch an den Geräten und Fahrzeugen geschult. „Wenn es schneit, muss jeder Handgriff sitzen und alle müssen wissen, was zu tun ist“, verdeutlicht Michael Menier, Abteilungsleiter des Bauhofs. Dabei seien die Kolleginnen und Kollegen in Schichten eingeteilt, um bei anhaltendem Schneefall rund um die Uhr räumen zu können.

Je Schicht sind das etwa 30 Personen, die mit großen Räumfahrzeugen die Hauptverkehrswege in der Stadt und den Stadtteilen frei von Schnee zu halten. Kleinere Trupps kümmern sich um Gehwege sowie die Innenstadt. Bis zu 200 Kilometer Straße gilt es verkehrssicher zu halten. Darunter Landes- und Kreisstraßen. Dafür lagern derzeit rund 300 Tonnen Salz auf dem städtischen Betriebshof ein.

Um zu wissen, welche Straßen zuerst geräumt werden müssen, wurde das Straßennetz in Kategorien eingeteilt, nach denen geräumt wird.

Nach den Kriterien wird geräumt:

  1. wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr
  2. Straßen mit starkem Berufsverkehr
  3. Straßen mit Linienbusverkehr
  4. Zufahrten zu Krankenhaus, öffentlichen Kindertagesstätten, Schulen oder Feuerwehrgerätehäusern
  5. Steigungs- und Gefällestrecken über 10, %
  6. Industrie- und Gewerbegebiete (Montag bis Freitag)
  7. Fußgängerzone
  8. Radwege

Für Privatbesitz gilt: Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen angrenzen, müssen sicherstellen, dass geräumt wird. Teilweise sogar mehrmals täglich. Das stellt berufstätige und ältere Menschen vor Herausforderungen. Denn entweder können sie ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen und sind somit nicht in den eigenen vier Wänden oder sie sind körperlich nicht in der Verfassung, der Räumpflicht nachzukommen. Gestreut werden sollte hauptsächlich mit Splitt oder Granulat. Salz darf nur an gefährlichen Stellen, darunter fallen Treppen sowie steile Gefäll- und Steigungsstrecken, eingesetzt werden.

Sollte wegen unterlassener Räumpflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht eine Person zu Schaden kommen, kann der Verursacher (Eigentümer des Grundstücks) für den entstanden Schaden haftbar gemacht werden.

Hat die Stadt Kenntnis davon, dass der Räumpflicht nicht nachgekommen wird, weist die Stadt die Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung hin. Kommen diese dem erneut nicht nach, erfolgt eine Anhörung sowie die Androhung einer Ersatzvornahme – das heißt, ein Unternehmen wird beauftragt, die Verkehrssicherung wiederherzustellen und der Arbeitseinsatz wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Das hat die Stadt erst einmal vollzogen.

Das heißt, wer selbst nicht in der Lage ist, seiner Verpflichtung nachzukommen, muss sich um Ersatz kümmern. Sei es einen Hausmeisterservice, Nachbarn oder Familienmitglieder. Jedoch sollte die Eigenverantwortung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Wer bei schlechten Witterungsbedingten nicht unbedingt raus muss, sollte in Erwägung ziehen, im Haus zu bleiben.

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