Steuerabteilung
Hinweise: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen ist für Unternehmen möglich, ihre fällig werdenden Gewerbesteuerzahlungen zu stunden.
Informationen gibt es auf der Seite Stundungen von fällig werdenden Gewerbesteuerzahlungen in Limburg.
Die Stadtverwaltung Limburg an der Lahn ist nach dem Kommunalen Abgabengesetz dazu berechtigt folgende Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben:
Dienstleistungen
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren
- Spielapparatesteuer
- Wettaufwandsteuer
Formulare
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Hinweis
Die genauen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Steuer- und Gebührenbescheiden. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Steuerabteilung der Kreisstadt Limburg an der Lahn gerne zur Verfügung.