Gewalt gegen Frauen
Nr. 99107034018000Volltext
Frauen und Mädchen, die durch Gewalt bedroht sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. In Hessen gibt es viele spezialisierte Anlaufstellen . Es gibt Frauenberatungs- und Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene und bedrohte Frauen, Frauennotrufe, Anlaufstellen für Mädchen, ab 2017 eine Beratungsstelle für Lesben und Transfrauen, die durch häusliche Gewalt und Diskriminierung belastet sind, Opferhilfevereine, und nicht zuletzt Frauenhäuser und -schutzwohnungen, die Zuflucht für Frauen und ihre Kinder sicherstellen.
Eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungsfolgen kann entscheidend sein, wenn es später darum geht, den Beweis für erlittene Gewalt zu bringen. Es ist möglich, zeitnah eine gerichtsfeste Dokumentation machen zu lassen und diese an gesicherter Stelle aufbewahren zu lassen. In Ost-Hessen bei der Schutzambulanz Fulda und - auch überregional - durch das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi). Das FoKoGi kann mit Hilfe eines Online-Portals, das die sichere Übermittlung von Bildern, Diagnosen und anderen sensiblen Daten möglich macht, auch aus der Entfernung die/der behandelnde Ärztin/Arzt der Gewaltbetroffenen vor Ort unterstützen. Für Opfer sexualisierter Gewalt sichert die medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung sowohl eine sensible medizinische Versorgung als auch die gerichtsfeste Beweissicherung -mehrere Kliniken in Hessen bieten dies an.
Darüber hinaus gibt es in Hessen auch Beratungsstellen, die Männern Beratung und Sozialtrainings zu Gewaltproblemen anbieten und mit den Frauenberatungsstellen eng zusammenarbeiten.
Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.
Ansprechpunkt
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.
Rechtsgrundlage(n)
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Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)«
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Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
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Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz
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Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)