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Limburg blüht auf

Zum 01. Juni 2023 startet das neue Förderprogramm „Limburg blüht auf“. Mit der Richtlinie werden Maßnahmen zur Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünung), Entsieglung und Biodiversität sowie Zisterneneinbau mit Zuschüssen gefördert.

Förderantrag - Limburg blüht auf

Ziel der Förderung ist es, Anreize zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie zur Entsiegelung und der naturnahen Umgestaltung von Vorgärten zu schaffen. Ziel ist es, dass im Limburger Stadtgebiet mehr Grünflächen entstehen.

Begrünte und entsiegelte Flächen bieten unter anderem folgende Vorteile:

• Weniger Hitze und mehr Kühlung im Sommer

• Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen; Förderung der biologischen Vielfalt

• Rückhalten von Regenwasser und Stärkung der Versickerung und Verdunstung

• ein attraktiveres Wohnumfeld und Steigerung des Wohlbefindens

• Bindung von Staub und Luftschadstoffen

Der Einbau von Regenwasserzisternen soll einen Anreiz zur Nutzung des Regenwassers z.B. zur Grünflächen-/Gartenbewässerung schaffen, auf privaten Grundstücken das Regenrückhaltevolumen erhöhen und die Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser fördern.

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden im Limburger Stadtgebiet bzw. Erbbauberechtigte sowie Hausverwaltungen als Vertretung von Eigentümergemeinschaften.

Die Bezuschussung erfolgt nur, wenn keine sonstige Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahmen vorliegt.

Die Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie "Limburg blüht auf" zu entnehmen.

Gefördert werden:

(1)   Dachbegrünung
Gefördert werden Maßnahmen, die für eine extensive oder intensive Dachbegrünung erforderlich sind. Es werden Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Dachfläche von 10 m² gefördert. Wird neben des Gründaches auch eine PV-Anlage errichtet, wird ein zusätzlicher Bonus ausgezahlt.

(2)   Fassadenbegrünung
Gefördert werden Maßnahmen, die durch boden- oder fassadengebundene Pflanzen oder Vertikalbegrünung von Gebäuden eine dauerhafte flächige Begrünung von Gebäuden oder Gebäudeteilen bewirken. Es müssen mindestens 10 m2 begrünt werden.

(3)   Entsiegelungsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung zurück gebaut und dauerhaft begrünt werden, mit Anschluss an den natürlichen Boden.
Dazu zählt auch das Entfernen von sogenannten „Schottergärten“. Es werden Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 10 m2 gefördert.

(4)   Umwandlung Vorgärten

Weiterhin gefördert wird die naturnahe Umgestaltung von Vorgärten mit standortheimischer, biodiversitätsfördernder Bepflanzung.

(5)   Zisternen
Gefördert wird der Einbau von unterirdischen Regenwasserzisternen/ Regenwassernutzungsanlagen. Der Einbau von Retentionszisternen (zusätzliches Rückhaltevolumen) wird durch einen zusätzlichen Bonus gefördert.

Übersicht

Fördertatbestände

max.

Förderung

Förderobergrenze

(pro Maßnahmen)

(1)  Dachbegrünung

50 %

1.500 €

PV-Bonus

Pauschal 500 €

(2)  Fassadenbegrünung

50 %

1.500 €

(3)  Entsiegelung

50 %

1.500 €

(4)  Umwandlung Vorgärten

50 %

1.500 €

(5)  Zisternen

50 %

1.500 €

Retentionszisternenbonus

Pauschal 750 €

Maximalförderung für eine Kombination der Maßnahmen (1), (2), (3), (4): 2.500 Euro

Hinweis: Die Förderbedingungen der Förderrichtlinie "Limburg blüht auf" sind zu beachten.


Förderhöhe

Die Förderhöhe liegt bei bis zu 50 % der Ausgaben. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelmaßnahme liegt bei 1.500 Euro.  Zusätzlich gibt es bei der Maßnahme Dachbegrünung einen PV-Bonus von 500 Euro und bei der Maßnahme Zisterneneinbau einen Retentionsbonus von 750 Euro. Die Maßnahmen können kombiniert werden. Bei einer Kombination der Maßnahmen Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Umwandlung von Vorgärten legt die Maximalförderung bei 2.500 Euro zuzüglich der Boni.


Ablauf des Förderverfahrens

Hinweis: Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden.

Antragsstellung: 

Versand des ausgefüllten Antragsformulars mit allen erforderlichen Anlagen an die Stadt Limburg.
Dem unterschriebenen Antragsformular sind folgende Dokumente zwingend beizufügen: 

1.    Geeigneter Nachweis zur Antragsberechtigung

Der Nachweis erfolgt durch:

-          für Privatpersonen: Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises

-          für Hausverwaltungen als Vertretungen von Eigentümergemeinschaften: Eine Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme einschließlich einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung, sowie eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass der Beschluss der WEG nicht angefochten wurde

2.    Projektbeschreibung

2.1 Für die Maßnahmen (1) Dachbegrünung, (2) Fassadenbegrünung, (3) Entsiegelung und (4) Umwandlung Vorgärten:

• Beschreibung des Objektes, der Fläche oder des Vorgartens vor der Begrünung, Entsiegelung oder

   Umwandelung sowie aussagekräftige Fotos

• Kostenvoranschlag eines Fachbüros sowie Fachplanung oder bei Eigenleistungen: bemaßte Skizze

   der Fläche, die begrünt, entsiegelt oder umgestaltet werden soll und Angebote oder eine belegte

   Kostenschätzung

• Angabe des Zeitpunktes zu dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen

• zusätzlich bei (1) Dachbegrünung: Regelschnitt mit Bemaßung des Schichtaufbaus oder Nachweis

   des Herstellers (Substratschicht mind. 5 cm) und Nachweis der geprüften Statik

• zusätzlich bei (1) Dachbegrünung, (2) Fassadenbegrünung, (4) Umgestaltung des Vorgartens: Art der

   Bepflanzung

• Zur Beantragung des PV-Bonus: Angebot(e) der geplanten PV-Anlage auf dem zu begrünenden Dach

2.2 Für die Maßnahme (5) Zisterne:

• Angebot der Zisterne mit Produktblatt und bemaßter Skizze und ggf. Angebot der Installation der Zisterne. Bei Regenwassernutzungsanlagen[1] ist ein Angebot der Installation durch ein fachkundiges Unternehmen obligatorisch

• bemaßte Skizze mit Verortung des vorgesehenen Einbaus auf dem Grundstück

• Zur Beantragung des Retentions-Bonus (zusätzliches Rückhaltevolumens) muss aus den o.g. Unterlagen deutlich hervorgehen, dass es sich um eine Retentionszisterne mit mind. 2m3 Rückhaltevolumen mit entsprechender Technik handelt

3.    Erklärung

Die Erklärung ist dem Förderantrags-Formular beigefügt. Sie enthält folgende Punkte, die von der/dem Antragsteller/in unterzeichnet werden müssen:

"Hiermit erklärt die Antragstellerin/der Antragssteller, dass sie/er:

-          Eigentümerin/Eigentümer eines Gebäudes im Bestand ist (hier gilt: Bezug vor mind. 6 Monaten) und das Gebäude im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn liegt

-          die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die Durchführbarkeit der Maßnahme(n) übernimmt

-          die Errichtung nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleistet

-          die in Ziffer 4 der Richtlinie vorgesehenen Förderbedingungen erfüllt hat und die Hinweise, Vorgaben und Förderbedingungen der Förderrichtlinie beachtet

-          bei Maßnahme (1) Dachbegrünung eigenverantwortlich die statischen Voraussetzungen geprüft hat"


[1] Bei Regenwassernutzungsanlagen beachten: eine schriftliche vom Eigentümer und Installateur unterzeichnete Anzeige an die EVL und die Stadt Limburg ist erforderlich. Die Anzeige muss eine Bestätigung eines Fachunternehmens enthalten, dass eine fachgerechte Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt ist. Weiterhin ist ein Nachweis über den Einbau eines geeichten Wasserzählers zu erbringen. Der geeichte Wasserzähler ist bauseits zu installieren. Die Hinweise und Vorgaben unter Punkt 3.2 Abschnitt (5) Einbau Regenwasserzisternen sind zu beachten.


Vorprüfung:

Die Vollständigkeit der Unterlagen wird geprüft, bei vollständig vorliegenden Unterlagen wird eine Antragsnummer verteilt. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit erfolgt die Förderzusage und die Zuleitung des Verwendungsnachweises an die Antragstellerin / den Antragsteller, bei nicht vorliegender Förderfähigkeit erfolgt eine Ablehnung

Umsetzung der Maßnahme:

Nach Eingang der Förderzusage und der Erteilung einer Fördernummer erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Antragstellerin / den Antragsteller innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Förderzusage.

Verwendungsnachweis:

Die Antragstellerin / der Antragssteller hat den ausgefüllten Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen (siehe Checkliste im Verwendungsnachweis) an die Stadt Limburg unter Angabe der Antragsnummer zu senden.

Prüfung:

Prüfung der vollständigen Unterlagen, gegebenenfalls erfolgt eine Nachforderung von Unterlagen. Bei geprüfter Förderfähigkeit erfolgt der Versand des Förderbescheids, falls eine Förderfähigkeit nicht vorliegt, erfolgt der Versand des Ablehnungsbescheids.

Auszahlung:

Ab dem Verstreichen der Monatsfrist, erlangt der Förderbescheid Bestandskraft. Danach wird der Förderbetrag zur Auszahlung angeordnet. Bis zur Überweisung der Förderung kann es ca. 3 bis 4 Wochen dauern.

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Kontakt

Mira Jana Stockmann Leiterin der Stabsstelle Energie, Klima- und Umweltschutz

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-397
  • E-Mail
  • Raum: 313

Kathrin Bieniek

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-498
  • E-Mail
  • Raum: 111

Claudia Rohletter

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-497
  • E-Mail
  • Raum: 111

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