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Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenwehrführer oder Ehrenstadtbrandinspektor

Die Stadt kann Stadtbrandinspektorinnen und Stadtbrandinspektoren, die dieses Amt insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt haben, die Ehrenbezeichnung "Ehrenstadtbrandinspektorin" und "Ehrenstadtbrandinspektor" verleihen.

Die Stadt kann Wehrführerinnen und Wehrführer, die dieses Amt insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt haben, die Ehrenbezeichnung "Ehrenwehrführerin" und "Ehrenwehrführer" verleihen. Erreicht die Amtszeit im vorgenannten Amt nicht mindestens 20 Jahre, so können Zeiten als "Ehrenstadtbrandinspektorin" und "Ehrenstadtbrandinspektor" oder als stellvertretender Stadtbrandinspektorin oder Stadtbrandinspektorden Zeiten als Wehrführerin oder Wehrführer hinzugerechnet werden.

Im Regelfall soll die Ehrung beim Ausscheiden aus dem Amt vorgenommen werden.


Ernennung zum Ehrenstadtbrandinspektor (mit Ehrungsjahr):

  • Hans Arnold (2000)

Ernennung zum Ehrenwehrführer (mit Ehrungsjahr):

  • Heinz Erbach (2000)

Ernennung zum Ehrenwehrführer (mit Ehrungsjahr):

  • Michael Wisser (2014)

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