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Datum: 19.05.2021

»Meilenstein« wird verkehrsberuhigter Bereich

Das Wohnquartier „Am Meilenstein“ soll zu einem verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen werden. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des Ordnungsamts als Straßenverkehrsbehörde. Der Magistrat hat die Empfehlung zur Kenntnis genommen, nun wird noch der Ortsbeirat darüber informiert. In dem Wohngebiet ist das Thema Verkehr mit erheblichen Problemen behaftet, was auch im Rahmen eines gerade stattgefundenen Auftakts für einen Bürgerdialog deutlich wurde.

„Das Wohngebiet bietet sich als verkehrsberuhigter Bereich geradezu an, da es in sich abgeschlossen und die Straße niveaugleich ausgebaut ist und separate Gehweg nicht vorhanden sind. Die rechtlich konforme Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist an dieser Stelle erforderlich“, hatte der 1. Stadtrat Michael Stanke schon im Rahmen der digitalen Auftaktveranstaltung des Bürgerdialogs „Uns bewegt im Meilenstein …“ gesagt. Seit Jahren ist das Thema Verkehr auch immer wieder im Ortsbeirat angesprochen worden, Beschlüsse dazu sind von dem Gremium jedoch nicht getroffen worden.

Mit der Ausweisung zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dies geschieht sichtbar mit dem Verkehrsschild 325.1, besser bekannt als Spielstraße, darf mit einem Fahrzeug nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Aktuell gilt in dem Wohnquartier eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, was angesichts der beengten Verhältnisse und der fehlenden Schutzräume als zu schnell empfunden wird. Geparkt werden darf in einem verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich in dafür gekennzeichneten Flächen. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.

Deutliches Signal

„Mit der vorgesehenen Ausweisung als verkehrsberuhigtem Bereich werden wir ein erstes deutliches Signal setzen“, so der 1. Stadtrat. Durch die nun begonnene Diskussion im Rahmen des Bürgerdialogs erhofft er sich jedoch zahlreiche weitere Vorschläge, um das Thema Verkehr gemeinschaftlich mit den Anwohnern angehen zu können.

In dem Wohngebiet gilt derzeit nicht nur Tempo 30, es gibt weitere Regeln. Danach ist Parken nur in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, in bestimmten Zeiten sogar nur mit ausgelegter Parkscheibe, um das Gebiet von Pendlerfahrzeugen freizuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Besitzer eines amtlich gültigen Bewohnerparkausweises, 42 gibt es. In dem Wohngebiet sind insgesamt 86 Parkflächen markiert, über 440 Bewohner dort sind älter als 18 Jahre.

Das Thema Verkehr beschäftigt Anwohner und Politik schon seit vielen Jahren, im Ortsbeirat gab es dazu seit 2018 verschiedene Anträge mit dem Ziel, die Situation zu verbessern. Verschiedene Varianten wurden dabei vorgeschlagen: Einrichtung Tempo 20 Zone, Aufstellen von Pollern, Einbau von Kölner Tellern, Änderung der Parkzeitregelung sowie Einzeichnung weiterer Parkplätze oder eben die Ausweisung zum verkehrsberuhigten Bereich.

Verschiedene Vorschläge

Nach Angaben des 1. Stadtrats gab es im August vergangenen Jahres eine Ortsbegehung mit der Örtlichen Ordnungsbehörde und Vertretern des Ortsbeirats, bei der die verschiedenen Vorschläge erörtert wurden. Die Örtliche Ordnungsbehörde als zuständige Straßenverkehrsbehörde bewertet dabei den Einbau von Schwellen oder anderen künstlichen Hindernissen als wenig zielführend, da sich das Verkehrsverhalten dadurch nicht ändere und es gleichzeitig zu neuen Problemen komme (lautstarke Beschleunigung, Probleme für Einsatzfahrzeuge und mehr).

Im April dieses Jahres gab es zudem noch eine Fahrprobe durch die Freiwillige Feuerwehr, bei der alle Straßen in dem Wohngebiet befahren wurden. Bei einer Parkplatzbreite von 2,50 Metern (Fahrzeug plus Platz zum Ein- und Aussteigen) wird es in der Straße „Am Meilenstein“ jedoch zu eng für die Einsatzfahrzeuge, die mit Spiegel durchgängig auf eine Beriete von 2,75 Meter kommen. In der Straße „Am Meilenstein“ muss daher ein generelles Haltverbot ausgewiesen werden, derzeit gilt dort ein Haltverbot in der Zeit von 9 bis 10 Uhr.

Im Durchschnitt unter 30 km/h

Ebenfalls im April wurde über einen Zeitraum von zehn Tagen der Verkehr gezählt, dazu waren in der Breslauer Straße und in der Dresdner Straße jeweils Erfassungsgeräte aufgebaut worden. Insgesamt wurden durch die beiden Geräte 5000 Fahrzeuge erfasst. Die Durchschnittgeschwindigkeit in der Breslauer Straße lag bei 23 Kilometer pro Stunde, die gemessene Höchstgeschwindigkeit bei 46 km/h. In der Dresdner Straße lag die Durchschnittgeschwindigkeit bei 25 km/h, auch dort betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 46 km/h. 

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