Sprungziele
Inhalt
Datum: 09.04.2020

Stadt kündigt für Osterwochenende Kontrollen an

Am kommenden Wochenende steht das Osterfest an. Normalerweise gehören dazu Familienbesuche, Treffen mit Freunden und Bekannten, ein Restaurantbesuch oder ein Ausflug. Das alles ist aktuell vor dem Hintergrund des Coronavirus nicht möglich.


Der 1. Stadtrat Michael Stanke appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. „An solchen Feiertagen tun solche Einschränkungen ganz besonders weh. Dennoch ist die Einhaltung der Gebote und Verbote wichtig“, betont Stanke.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Maßnahmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Limburg. Sie werden unter anderem auf den 65 gesperrten Spiel- und Bolzplätze sowie auf öffentlichen Flächen unterwegs sein, die Schließung der gastronomischen Betriebe überwachen und Kontrollgänge in der Stadt machen.

Ein Bußgeldkatalog regelt, wie Verstöße zu ahnden sind. Mit einem Regelsatz von 200 Euro pro Teilnehmer werden zum Beispiel Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft) geahndet, oder die Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten oder Sportangeboten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher wird ebenfalls mit 200 Euro geahndet.

Der Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Bußgelder in Höhe zwischen 200 bis 1000 Euro sind fällig, wenn Zusammenkünfte, touristische und kulturelle Angebote jeglicher Art und sonstige Sportangebote organisiert werden. Auch das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen dieser Bußgeldspanne.

Noch teurer, 500 bis 5000 Euro, wird es für die, die gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten verstoßen oder entsprechende Angebote verstoßen, das Bewirtungsverbot nicht achten oder unerlaubt Übernachtungen anbieten.

Partner