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Schiedsämter

"Schlichten statt Richten" - so lautet das Motto der Schiedsämter!

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen sind zuständig für eine außergerichtliche Streitschlichtung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Während eines Schlichtungsverfahrens unterbreiten die Schiedsämter vernünftige Vorschläge, um eine Einigung der streitenden Parteien zu erreichen. Nachfolgend finden Sie die Übersicht aller Schiedsämter der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn. Weitere Informationen auch auf der Internetseite Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) - Bezirksvereinigung Limburg oder beim Hessischen Justizministerium.

Ansprechpartner für das Thema "Schiedsämter" im Rathaus ist Frau Julia Sartorius (Tel: 06431/203-319). 


Limburg I - Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen

Der Schiedsbezirk I ist zurzeit nicht besetzt. Die Vertretung übernimmt:

Stefan Ulrich Knopp

Schiedsmann für den Bezirk Limburg V Linter

Birkenstraße 16
65550 Limburg a. d. Lahn

Limburg II - Ahlbach

Hubert Engel

Schiedsmann für den Bezirk Limburg III Ahlbach

Bergstraße 12
65554 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06433 4955

Jennifer Sehr

Stellv. Schiedsfrau für den Bezirk Limburg III Ahlbach

Vorderstraße 6
Ahlbach
65554 Limburg a. d. Lahn

Limburg V - Linter

Stefan Ulrich Knopp

Schiedsmann für den Bezirk Limburg V Linter

Birkenstraße 16
65550 Limburg a. d. Lahn

Christa Mihm-Seipelt

Stellv. Schiedsfrau für den Bezirk Limburg V Linter

Enger Weg 1 5
65550 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 42257

Limburg VII - Staffel, Offheim

Dr. Manfred Diefenbach

Schiedsmann für den Bezirk Limburg VII Staffel, Offheim

Obergasse 1
65555 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 9091871

Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat eine generelle Vertretungsregelung beschlossen.

In Schiedsamtsbezirken ohne gewählte stellvertretende Schiedsperson oder bei Verhinderung der stellvertretenden Schiedsperson wird die Vertretung von der Schiedsperson eines anderen Limburger Schiedsamtsbezirkes übernommen. Die konkrete Zuweisung erfolgt durch den Magistrat. 

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