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Wohnung Abmeldung

Nr. 99115005070000

Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Rechtsgrundlage(n)

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