Express-Reisepass beantragen
Nr. 99085001012002Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
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sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
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gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Verfahrensablauf
- Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
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Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
- in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Frist
Gültigkeitsdauer:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- 3 Werktag(e)
- Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: ja) - Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: ja) - Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.12.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz