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Euro-Behinderten-WC-Schlüssel erwerben

Nr. 99015014076000

Leistungsbeschreibung

Für Menschen mit Behinderungen existiert eine nahezu flächendeckende Infrastruktur an Behindertentoiletten. Seit 1986 gibt es den sogenannten "Euro-Behinderten-WC-Schlüssel" des Darmstädter Vereins "Club Behinderter und ihrer Freunde e. V." (CBF e. V.), der es ermöglicht, Behinderten-Toiletten zu öffnen, ohne dabei auf fremde Hilfe oder Personal angewiesen zu sein.

Wo Behindertentoiletten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu finden sind, zeigt der Behindertentoilettenführer "Der Locus", der ebenfalls vom CBF e.V. vertrieben wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Bestellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • eine Kopie des Schwerbehindertenausweis oder
  • ein ärztlicher Nachweis bei Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach Bestellumfang und Höhe des Portos.

Was sollte ich noch wissen?

Bestellungen von mehr als drei Schlüsseln werden nur bearbeitet, wenn sich der Käufer als gemeinnütziger Verein oder Selbsthilfegruppe ausweist.

Verfahrensablauf

Die Bestellung erfolgt über einen elektronischen Bestellvorgang oder per Post.

Vereine oder Selbsthilfegruppen müssen den elektronischen Weg der Bestellung wählen.

Voraussetzungen

Erwerbsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen sowie behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis

  • entweder eines der Merkzeichen
    • außergewöhnliche Gehbehinderung (aG),
    • Berechtigung der Mitnahme einer Begleitperson (B),
    • Hilflos (H),
    • Blindheit(Bl)
  • oder das Merkzeichen erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen G)

eingetragen haben. Es können auch Menschen mit Behinderungen ohne ein Merkzeichen, aber mit einem GdB von mindestens 80 sowie Menschen mit einer chronischen Erkrankung den Euro-Schlüssel erwerben, wenn sie einen ärztlichen Nachweis vorlegen können aus dem hervorgeht, dass sie auf den Schlüssel angewiesen sind.

Hinweis: Bei Vorliegen eines dieser Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

09.09.2014

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