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Adressänderung für eID-Karte beantragen

Nr. 99008005011001

Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen
  • Sie müssen umgezogen sein

Erforderliche Unterlagen

  • eID-Karte
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
     

Frist

Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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