Urkunden
Leistungsbeschreibung
Bestellservice für Personenstandsurkunden
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um zum Beispiel heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden unter anderem folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt.
Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Urkunden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Standesamtes.
Diese betragen:
- Für Eheregister und Lebenspartnerchaftsregister 80 Jahre;
- Für Geburtenregister 110 Jahre;
- Für Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Personenstandsregister an das Stadtarchiv übergeben.
Urkunden und Kosten
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister 12,00,€
- Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister 12,00 €
- Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister 12,00 €
- Lebenspartnerschaftsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,00 €
- Mehrsprachige Urkunden 12,00 €
- weitere Exemplare der gleichen Urkunde je 6,00 €
- Urkunden zur Vorlage beim Rententräger gebührenfrei
Urkunden können nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren, Abkömmlingen oder Bevollmächtigten. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister