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Wohnberechtigungsschein

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)

nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) bzw. § 7 des Belegungsbindungsgesetzes (BelbindG) i.V.m. § 27 Wohnraumfördergesetzes (WoFG)

1. Antragsteller/-in

2. Begründung der Antragstellung

3. Einkommensnachweis









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  • Dem Antrag sind alle Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen -3 Monate-, Bescheid vom Jobcenter, Rentenbescheid o.ä.) der zur Wohnung zählenden Personen beizufügen.
  • Änderungen innerhalb der nächsten 12 Monate bezüglich der Einkommensverhältnisse sind anzugeben.
4. Angehörige, die in die Bescheinigung mit aufgenommen werden sollen (ohne Antragsteller/-in)

Bevor der Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, muss das Einkommen aller Personen uns vorgelegt werden. Wenn Sie nicht bereits bei Punkt 3. Einkommennachweis das Einkommen aller Personen hochgeladen haben, können Sie das hier tun. Für Personen, die noch zur Schule gehen, aber schon über 16 Jahre alt sind, laden Sie bitte die Schulbescheinigung hoch. Bei Arbeitenden Personen sind die letzten 3 Lohnabrechnungen hochzuladen.


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5. Liegt eine Schwerbehinderung vor?


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6. Liegt eine häusliche Pflegebedürftigkeit vor?

7. Angaben über Ihre jetzigen Wohnverhältnisse






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