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Antrag auf Vermittlung einer Wohnung in Limburg a. d. Lahn

Die Vermittlung einer sozial geförderten Wohnung unterliegt einigen Regeln, Gesetzen und Voraussetzungen.

-Sie müssen Ihre monatlichen Einkünfte offen legen! Ohne Einkommensnachweise ist eine Überprüfung der Voraussetzung zur Vermittlung einer sozial geförderten Wohnung nicht möglich. Darum ist es Notwendig von allen Haushaltsangehörigen Personen aktuelle Einkommensnachweise einzusehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren reicht eine Schulbescheinigung als Nachweis.

-Die Anzahl der Bewerber übersteigt die Anzahl an jährlich freiwerdenden Wohnungen um ein vielfaches. Wir haben den Bewerberkreis eingeschränkt. Darum vermitteln wir nur noch an Bewerber, die bereits einen Wohnsitz in Limburg haben.

Wissenswertes: Im freien Wohnungsmarkt ist es schwierig etwas zu finden. Bei den Sozialwohnungen ist die Situation nicht leichter. Sie müssen mit vielen Monaten bis Jahren an Wartezeit rechnen, bis eine passende Wohnung vermittelt wird. Wer einen Antrag stellt, erwirbt keine Garantie auf eine Wohnung. 

Kontaktdaten

 

Haushaltsangehörige - Nicht der Antragsteller! (Personen, die zur neuen Wohnung zählen)

Gründe für den Wohnungswechsel












 
Jetzige Wohnung

 
Neue Wohnung

 
Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohnabrechnung -3 Monate-, Bescheid vom Jobcenter, Rentenbescheid )


Maximal 7 MB und nur Dateien im Format PDF, JPG erlaubt


Maximal 7 MB erlaubt


Maximal 7 MB erlaubt

Der Antrag ist 6 Monate gültig. Der Antrag muss spätestens dann erneuert oder verlängert (zum Beispiel persönlich, per Telefon oder e-mail) werden.

Mit Klick auf „Absenden“ willigen Sie in die Speicherung und Verarbeitung der hier eingegebenen Daten zum oben genannten Zweck ein. Informationen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweise.

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