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Melderegisteranfrage

nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wichtiger Hinweis:

Eine Melderegisterauskunft wird erst nach Zahlungseingang erteilt. Einzugsermächtigungen werden nicht angenommen. Verrechnungsschecks werden bevorzugt bearbeitet. Die Gebühr beträgt 10,00 €. Bei Überweisungen geben Sie als Verwendungszweck „1222.5101“ an. Die Gebühr überweisen Sie bitte auf folgendes Konto bei der Kreissparkasse DE76 5115 0018 0000 0000 67.

Den Überweisungsbeleg fügen Sie bitte als Zahlungsnachweis im nachfolgenden Datei-Upload Ihrer Anfrage bei.

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Antragsteller


Ich beantrage eine Melderegisterauskunft über folgende Person:




Zweck

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