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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Online-Formular Anmeldung einer Nebenwohnung

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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