Zweitwohnung / Nebenwohnung
Nr. 99115005104002Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Formular Anmeldung einer Nebenwohnung
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport