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Verleihung des Ehrenbürgerrechts

Persönlichkeiten, die sich um die Kreisstadt Limburg a. d.Lahn verdient gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat. Rechte oder Pflichten werden durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht begründet oder aufgehoben.

Ehrenbürger der Stadt Limburg a. d. Lahn

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