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Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Nr. 99050023005000

Leistungsbeschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

Rechtsgrundlage

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Reisegewerbekarte

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