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Parkverstöße/Geschwindigkeitsmessungen

Leistungsbeschreibungen

Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Strafzettel.
Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst.

Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Was muss ich wissen?

Sollten Sie einen Strafzettel erhalten haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen).

Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer.

Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet.

Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

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