Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Volltext
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Ansprechpunkt
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.