Kinderreisepass Ausstellung
Nr. 99085003012000Verfahrensablauf
Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.
Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.