Infostandaufstellung
Leistungsbeschreibung
Bei dem Betrieb von Informations-/Werbeständen auf öffentlicher Straßenfläche handelt es sich um eine Nutzung, die über den jedermann erlaubten „Gemeingebrauch“ an der Straße i. S. der entsprechenden Regelungen des Hessischen Straßengesetzes hinausgeht. Als „Sondernutzung“ sind Informations-/Werbestände in jedem Einzelfall erlaubnisbedürftig.
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis fällt eine Sondernutzungsgebühr auf Grundlage der entsprechenden Sondernutzungssatzung an (siehe untenstehenden Link).
Hinweise:
- Der formlose Antrag ist spätestens 14 Tage vorher mit folgenden Angaben einzureichen:
- Genaue Angabe über Betreiber des Standes (Privatperson; Verein; Partei; …)
- Termin
- Standplatzwunsch und Platzbedarf (Beschreibung der vorgesehenen Aufbauten und Betriebsablauf)
- Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zum Betrieb von Informations-/ Werbeständen kommt nur im Bereich von Fußgängerzonen bzw. verkehrsfreien Plätzen in Betracht.
- Informations-/Werbestände mit geschäftlichem Hintergrund können angesichts der eingeschränkten Platzverhältnisse nur für unmittelbar ortsansässige Betriebe erteilt werden.