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Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Nr. 99027002012002

Volltext

Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.

Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Ansprechpunkt

Standesamt des Geburtsortes

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Kosten

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Rechtsgrundlage(n)

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