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Bewachung Erlaubnis

Nr. 99050004005000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
    • Nachweis Haftpflichtversicherung
    • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Nachweis finanzieller Sicherheiten
    • Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Bewachung, Erlaubnis

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