Bewachung Erlaubnis
Nr. 99050004005000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Unterlagen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Nachweis finanzieller Sicherheiten
- Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
- Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Bewachung, Erlaubnis