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Archivnachfrage

Leistungsbeschreibung

In Hessen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Jede Person kann die Archive nutzen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie im Internet oder im jeweiligen Archiv vor Ort.

 

Das Land Hessen unterhält das Hessische Landesarchiv mit seinen drei Staatsarchiven an fünf Standorten: das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, das Hessische Staatsarchiv Darmstadt, das Hessische Staatsarchiv Marburg; dazu als Außenstellen das Grundbuch- und Personenstandsarchiv in Neustadt sowie das Archiv der deutschen Jugendbewegung auf Burg Ludwigstein.

 

Jedes der drei Staatsarchive ist für eine bestimmte Region zuständig. Das Hessische Hauptstaatsarchiv ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur hessischen Geschichte seit 1945 und zur NS-Zeit im Bereich des Bundeslandes Hessen. Es betreut außerdem die Dienststellen mit einer Zuständigkeit für das ganze Land Hessen, insbesondere die Ministerien.

 

Neben dem Hessischen Landesarchiv können Sie zudem Kommunalarchive, Kirchenarchive, Familienarchive, Wirtschaftsarchive, Medienarchive oder Universitätsarchive für Ihre Recherchen heranziehen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Vorlage des Personalausweises kann erforderlich sein.

Archivnachfrage Gebühren

Die Einsicht der Archivalien im Stadtarchiv der Stadt Limburg ist gebührenfrei. Für beglaubigte Auszüge aus dem Standesamtsregister werden Gebühren erhoben (siehe Verwaltungskostensatzung Punkt 1.7 und 1.9.2).

 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den Archiven in Hessen und zum dort verwahrten Archivgut erhalten Sie über das Hessische Archivinformations-System.

 

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