Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Nr. 99012002012000Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Gebühren fallen an?
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Bauaufsichtsgebührensatzung
Bauaufsichtsgebührensatzung
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat eine eigene Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung):
Satzung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren
- Bauaufsichtsgebührensatzung - vom 17. Dezember 2003
Bauaufsichtsgebührensatzung
Weitere Satzungen finden Sie auf unserer Internetseite unter
Limburger Stadtrecht.