Windkraftanlagen: Stadt Limburg erwartet zügige Genehmigung
Der Klimawandel ist da, das zeigt sich immer deutlicher. Ein Mittel, um der globalen Erwärmung, vielfach hervorgerufen durch die Verbrennung fossiler Energieträger, zu begegnen, ist die Nutzung von regenerativer Energie, also von Wasser, Wind und Sonne. Im April 2016 reichte die Stadt Limburg zwei Anträge beim Regierungspräsidium ein, um Windräder auf einer Fläche bei Ahlbach genehmigt zu bekommen. Die Windräder stehen bis heute nicht. Jetzt soll alles viel schneller gehen.
Aufgrund des bisherigen Planungsmarathons haben Bürgermeister Dr. Marius Hahn und der 1. Stadtrat Michael Stanke an Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich geschrieben und in ihrem Schreiben angekündigt, einen geänderten Antrag für die Errichtung von zwei Anlagen einzureichen. Gleichzeitig äußern sie ihre Erwartung, dass die Genehmigungsbehörde den Antrag zügig bearbeitet und dabei die nun vorhandenen Instrumente und ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren nutzt.
Hahn und Stanke beziehen sich dabei auf geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen. So ist auf Bundesebene der § 2 des Energiewirtschaftsgesetzes neu gefasst worden. Dort wird dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse und das Dienen der öffentlichen Sicherheit beigemessen. Auch das verabschiedete Wind-an-Land-Gesetz solle die bisher schleppenden Genehmigungsverfahren entscheidend vereinfachen und beschleunigen.
Genehmigung wird einfacher
Auf hessischer Ebene findet die neue Schwerpunktsetzung auf Bundesebene ihren Niederschlag in dem Erlass „Neuregelung zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“ vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der Erlass soll rechtssicher den Ausbau der Windkraft in Hessen stärken und beschleunigen.
Regierungspräsident Dr. Ullrich sagte in seinem Antwortschreiben zu, den Antrag, sobald er eingeht, von den betroffenen Fachbehörden unter Anwendung aller gesetzlicher Grundlagen zu prüfen. Ullrich weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber dafür gesorgt hat, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen. So entfällt zum Beispiel die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung, sofern das Gebiet in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet liegt und die Fläche nicht zu Schutzgebieten gehört.
Neu geregelt im Bundesimmissionsschutzgesetz ist zudem, dass bei Änderungen des zuvor genehmigten Anlagentyps nur noch dann Anforderungen zu prüfen sind, sofern es durch den neuen Anlagentyp zu nachteiligen Auswirkungen kommt. „Ich versichere Ihnen, dass möglichst kurz Verfahrenslaufzeiten sowie die Erteilung eines rechtssicheren Bescheids vorrangiges Ziel auch meines Hauses ist“, schreibt der RP abschließend.
Genehmigt, aber nicht mehr verfügbar
Für die vorgesehenen Anlagen bei Ahlbach (sowie eine weitere Anlage bei Staffel) gab es im März 2015 ein erstes Vorgespräch beim RP, im April 2016 wurden dann zwei Anträge eingereicht. Wie Hahn und Stanke ihn ihrem Schreiben ausführen, wurde aufgrund der relativ klaren Genehmigungsvoraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren gewählt. Sofern die Unterlagen vollständig vorliegen, sollte ein Genehmigungsbescheid nach drei Monaten ergehen. Fast sechs Jahre brauchte es dann, bis die Genehmigungsbehörde die Vollständigkeit des Antrags Mitte 2020 bestätigte.
Nach Einschätzung von Hahn und Stanke sorgten mehrfache Mitarbeiterwechsel und geänderte Anforderungen der Genehmigungsbehörde für die Verzögerung. Im März 2021 folgte schließlich der Genehmigungsbescheid für die beiden Windkraftanlagen. Gebaut werden konnten sie dennoch nicht, der Hersteller hatte den beantragten Anlagentyp inzwischen aus seinem Lieferprogramm genommen. Die Genehmigung bezieht sich nur auf diesen bestimmten Anlagentyp.