Weitere Kontrollen in der Stadt
Die Stadt hat die Aufenthaltsqualität an einigen Hot-Spots in der Stadt, also dort, wo sich trotz aktueller Verbote sich immer wieder Menschen in größeren und kleineren Gruppen zusammengefunden haben, deutlich reduziert. Es wurden zum Beispiel Bänke abmontiert und Sitzmöglichkeiten genommen. Vor dem Wochenende mit vorhergesagten Frühlingstemperaturen kündigt der 1. Stadtrat Michael Stanke weitere Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Ge- und Verbote an, die von der Landesregierung erlassen wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Das Ordnungsamt wird dabei in der Stadt mit eigenen Kräften unterwegs sein, die Landespolizei hat ebenfalls angekündigt, verstärkt auf Streifengängen zu sein. „Leider gibt es neben vielen einsichtigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten, wenn sich auf Straßen und Plätzen unterwegs sind, auch Menschen, die in Gruppen zusammenkommen und auch wenig Abstand voneinander lassen“, weist Stanke auf immer zu beobachtendes Verhalten hin.
Welche Bußgelder drohen?
Die Landesregierung hat mit einem Bußgeldkatalog inzwischen auch geregelt, wie Verstöße zu ahnden sind. Mit einem Regelsatz von 200 Euro pro Teilnehmer werden zum Beispiel Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft) geahndet, oder die Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten oder Sportangeboten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher wird ebenfalls mit 200 Euro geahndet.
Der Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Bußgelder in Höhe zwischen 200 bis 1000 Euro sind fällig, wenn Zusammenkünfte, touristische und kulturelle Angebote jeglicher Art und sonstige Sportangebote organisiert werden. Auch das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen dieser Bußgeldspanne.
Noch teurer, 500 bis 5000 Euro, wird es für die, die gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten verstoßen oder entsprechende Angebote verstoßen, das Bewirtungsverbot nicht achten oder unerlaubt Übernachtungen anbieten.