Wahl von Schiedspersonen
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)
Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)“ ist die stellvertretende Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 30. August 2024 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.
Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: info@stadt.limburg.de
Die auszufüllenden Personalbögen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.
Limburg a. d. Lahn, den 29. Juli 2024
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag gez.
Derichs (Magistratsdirektorin)
Bewerbungsbogen:
Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)