Stadt unterstützt Gewerbetreibende
Auch die Gebühren für die Nutzung von Außenflächen durch die Gastronomie werden für die Zeit erlassen, in der keine Außenbewirtschaftung möglich ist. Das betrifft auch die Sondernutzungsflächen für Warenauslage, Aufsteller und Werbeschilder im öffentlichen Raum. Haben die Geschäfte geschlossen, gibt es von ihnen auch keine Auslagen und Werbeschilder. Aus formalen Gründen müssen auch die gastronomischen Betriebe sowie die Geschäfte hierzu einen entsprechenden Antrag auf Erlass der Gebühren stellen. Er ist an die Gewerbe- und Wohnungsabteilung zu richten, E-Mail: christoph.leber@stadt.limburg.de.
Der Bauhof wird in den kommenden Wochen weiter im Dienst sein, allerdings wird die Stadtreinigung nicht mehr in der bisherigen Häufigkeit die Müllbehälter in der Stadt leeren, der Turnus wird ausgedünnt. Das gilt auch für die Mäharbeiten durch die Stadtgärtnerei. Auch dort wird der Turnus gestreckt.