Stadt erhebt Wettaufwandsteuer
Wer ein Wettbüro oder eine ähnliche Einrichtung eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Magistrat der Stadt Limburg a. d. Lahn durch Anmeldung anzuzeigen. Hierfür ist ein amtlicher Vordruck zu nutzen. Ein entsprechender Link findet sich am Ende des Textes. Die Betreiber von Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen, die bei Inkrafttreten der Satzung am 1. Juli 2019 bereits bestehen, haben die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen, also spätestens bis zum 14. Juli. Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Betreibers bzw. Veranstalters, Ort und Zeitpunkt der Eröffnung des Wettbüros sowie eine Auflistung der eingesetzten Wett-Terminals mit der jeweiligen Gerätenummer.
Unverzüglich anzeigen
Ergeben sich Änderungen des Geschäftsbetriebs, die sich auf die Steuererhebung auswirken können, darunter fallen zum Beispiel Betreiberwechsel, Schließung, Änderung bei den eingesetzten Wett-Terminals oder Wechsel des Wetthaltenden, sind diese ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.Die Vordrucke zur Anmeldung eines Wettbüros oder eines ähnlichen Veranstaltungsorts sowie zur monatlichen Anmeldung der Wettaufwandsteuer sind an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Rathaus, Kämmerei-Steuerabteilung, Werner-Senger-Straße 10 in 65549 Limburg zu schicken.
Zur Satzung und den Vordrucken: https://www.limburg.de/index.php?object=tx%7c2212.4&ModID=10&FID=2212.486.1