Neuer Pächter für die Bürgerhaus-Gaststätte in Lindenholzhausen
Die Gaststätte im Bürgerhaus von Lindenholzhausen hat einen neuen Pächter. Der Magistrat stimmte der Verpachtung nun zu, die Übergabe fand am Mittwoch, 9. Oktober, statt. Der neue Pächter wohnt in dem Limburger Stadtteil und setzte sich gegen zwei Mitbewerbende durch.
Den vorherigen Pächtern hatte die Stadt zum 30. September gekündigt und die Verpachtung der Gaststätte neu ausgeschrieben. Insgesamt gingen daraufhin drei Bewerbungen bei der Stadt ein. In die Auswahl wurde auch der Ortsbeirat mit eingebunden, der eine Empfehlung aussprach. „Um ehrlich zu sein haben wir mit einem deutlich längeren Verfahren gerechnet und sogar eine längere Vakanz befürchtet. Zum Glück ist es nun anders gekommen und eine neue Verpachtung hat sich zügig umsetzen lassen“, zeigt sich der 1. Stadtrat Michael Stanke erleichtert. Ortsvorsteherin Carina Schneider sagt zur Neuverpachtung: „Ich freue mich sehr, dass wir einen neuen Pächter gefunden haben und bitte alle Hollesser, diesen von Anfang an zu unterstützen. Den anderen beiden Mitbewerbern danke ich für ihre Bereitschaft, unser Bürgerhaus übernehmen zu wollen.“
Der neue Pächter ist gelernter Koch und verfügt über Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Gastronomie, in den vergangenen Jahren war er allerdings in diesem Bereich nicht tätig. Ziel des Bewerbers ist es, den Bürgerinnen und Bürgern aus Lindenholzhausen mit dem Bürgerhaus und der Gaststätte einen Ort zu bieten, an dem sich Jung und Alt wohlfühlen, an dem sich Freunde, Bekannte, Familien Jahrgänge, Vereine und viele mehr treffen und miteinander verweilen können.
In der Gaststätte „Zum Kruggelsche“ will der neue Pächter mit einer gutbürgerlichen Speisekarte, mit moderner Küche und traditionellen Gerichten aufwarten und somit für alle Gäste etwas bieten. Mahlzeiten für den kleinen Hunger und saisonale Speisen runden das Ganze ab.
Die Gaststätte ist für den Publikumsverkehr mindestens an fünf Tagen in der Woche geöffnet zu halten. Der Pächter ist berechtigt, die Einrichtung bis zu vier Wochen im Jahr wegen Betriebsferien geschlossen zu halten. Der Schließungstermin und die Dauer der Schließung sind vorher der Stadt mitzuteilen.
Zusätzlich übernimmt der Pächter für das gesamte Bürgerhaus die Hausmeisterfunktion unter Berücksichtigung der Belegung durch die Dauerbeleger. Die Kegelbahn muss ebenfalls vom Pächter unterhalten werden. Der neue Pächter will den Gaststättenbetrieb möglichst schnell eröffnen.