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Datum: 02.10.2020

Magistrat vergibt Konzeptstudie für die Hauptfeuerwache

Für Planungskosten eines Neubaus der Hauptfeuerwache in Limburg stehen insgesamt rund 500.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung nun den Auftrag für eine Konzeptstudie vergeben. Ein Fachbüro soll dabei eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau sowie eine vergleichende Standortanalyse erstellen. Die Kosten belaufen sich auf rund 59.000 Euro.

„Wir brauchen eine gute Entscheidungsgrundlage. Deshalb haben wir nun ein fachlich sehr versiertes Büro beauftragt, das über besondere Erfahrungen im Zusammenhang mit Standortbeurteilungen und dem Neubau von Feuerwehrhäusern verfügt“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Lange Zeit verfolgte die Limburger Stadtpolitik das Ziel, die bestehende Hauptfeuerwache nach und nach zu sanieren. Dieses Ziel wird nicht mehr verfolgt, die Stadtverordnetenversammlung setzt inzwischen auf einen Neubau. Allerdings stehen dabei auch verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl und die Stadt ist kommunalrechtlich angehalten, bei solch bedeutenden Entscheidungen auch verschiedene Varianten zu betrachten.

Eine Verlegung an einen neuen Standort am Rand von Limburg scheidet dabei allerdings aus, da die Feuerwehr in der Innenstadt dann zwei Standorte belegen müsste. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten führen und hätte derzeit auch nicht absehbare Veränderungen in der Struktur der Wehrbesatzung zur Folge.

Zwei mögliche Standorte

Der bestehende Standort in der Ste-Foy-Straße gilt aufgrund seiner Lage und Verkehrsanbindung als ideal, um die Einsatzorte zu erreichen und dabei die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen einzuhalten. Auf dem bestehenden Grundstück der Hauptfeuerwache stehen rund 6400 Quadratmeter an Grundfläche zur Verfügung, nach überschlägigen Berechnungen der Feuerwehr wird jedoch eine Fläche von rund 10.000 Quadratmetern benötigt, um den erforderlichen Bedarf an Gebäude- und Übungsflächen zu realisieren.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Hautfeuerwache befindet sich mit dem Marktplatz ein Grundstück mit einer Fläche von rund 14.000 Quadratmetern. Bebaut ist es mit einer Markthalle, die als solche nicht mehr genutzt wird. Der Zustand des Gebäudes entspricht ihrem Alter, dort besteht Sanierungsbedarf.

Beratender Charakter

Mit der nun in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie soll die Eignung der beiden Grundstücke als Standort für eine neu zu bauende Feuerwache mit Dienstleistungszentrum untersucht werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, wie groß der tatsächliche Bedarf an Grundfläche ist, wenn zum Beispiel verschiedene Möglichkeiten einer räumlichen Anordnung geprüft werden. Dabei gilt es, in der Studie die erforderlichen Funktionsabläufe der Feuerwehr und die notwendigen Raumgrößen abzubilden sowie die Erschließungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu bewerten. Überprüft werden sollen die Grundstücke auch im Hinblick auf die Umsetzbarkeit eines Neubaus sowie auf die Eignung und einsatztechnische Lage. Für das gesamte Areal sind unterschiedliche Nutzungskonzepte und Varianten der städtebaulichen Gliederung und Entwicklung zu untersuchen.

„Für eine Entscheidung mit solch einer Tragweite müssen wir uns die Zeit nehmen, Standorte und Alternativen in der Bebauung möglichst umfassend in den Blick zu nehmen“, macht Stanke deutlich. Die nun in Auftrag gegebene Studie habe einen beratenden Charakter und soll der Verwaltung und den Gremien als Grundlage für die politische Entscheidung dienen. Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Limburg und Stadtbrandinspektor René Jung sind bisher in die Entscheidungsfindung mit einbezogen worden, das wird auch weiterhin der Fall sein.

Neubau ist notwendig

An einer Notwendigkeit für einen Neubau bestehen für Stanke keine Zweifel. Die vorhandenen Gebäude der Hauptfeuerwache genügen in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr den Anforderungen, die mangelhaften Funktionsabläufe können auch durch umfangreiche Umbauten nicht mehr korrigiert werden, Gebäudesubstanz und Gebäudetechnik weisen zudem einen hohen Sanierungsbedarf aus und zusätzlich notwendige Flächen für eine dringend notwendige Erweiterung sind bei der bestehenden Bebauung nichtumzusetzen.

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