Klage: Kreis soll beigeladen werden
In der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen auf ein Dieselfahrverbot in Limburg soll nun auch der Landkreis beigeladen werden. Das Land hat dem Wunsch der Stadt zugestimmt.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, die ein Dieselfahrverbot für Limburg zum Ziel hat, um möglichst kurzfristig deutliche Verbesserungen der Luftbelastung zu erreichen. Beklagt wird das Land Hessen. Deren Luftreinhalteplan und die darin enthaltenen Maßnahmen für Limburg hält die Umwelthilfe für nicht ausreichend. Nach Einschätzung von Bürgermeister Dr. Marius Hahn hat die Stadt Limburg nun einen kleinen Teilerfolg erreicht, indem das Land als Beklagte nun zustimmt, dass der Landkreis in dem Verfahren mit beigeladen wird.
Die Stadt ist in dem Verfahren ebenfalls beigeladen. „Wir haben gegenüber dem Land nun in intensiven Gesprächen deutlich machen können, dass der Landkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde unbedingt mit hinzu gehört“, so Hahn. Wenn es Verbesserungen geben soll, dann sind nach Einschätzung von Hahn alle Beteiligten gefordert, neben dem beklagten Land und der betroffenen Stadt Limburg eben auch der Landkreis als wichtige Behörde in vielen Angelegenheit des Verkehrs.
Limburg ist unter den Städten in Hessen, die mit ihren vor allem durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Schadstoffbelastungen die Grenzwerte überschreiten, die einzige kreisangehörige Kommune. Damit liegen auch verschiedene Kompetenzen wie die Anordnung von Verkehrszeichen und Markierungen sowie Verkehrsbeschränkungen beim Landkreis; zudem ist der Landkreis Gesellschafter der Rhein-Main-Verkehrsverbunds und über die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil Träger des öffentlichen Personenverkehrs in der Region.