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Datum: 02.02.2023

In seltenen Fällen keine Chance auf die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist für Limburg eine ganz wichtige Einnahme. Im vergangenen Jahr wurden rund 46 Millionen Euro eingenommen, die Gewerbebetriebe zahlen. Eine Rekordsumme. Die Stadt muss von den Einnahmen ordentlich etwas über eine Umlage abgeben, dennoch bleibt die Gewerbesteuer die größte Einnahmequelle vor dem Einkommenssteueranteil. Aber in seltenen Fällen muss die Stadt die ihr zustehenden Einnahmen auch mal abschreiben.

Der Magistrat hat die endgültige Niederschlagung von acht Gewerbesteuerforderungen beschlossen, der Haupt- und Finanzausschuss muss noch über drei weitere Niederschlagungen entscheiden, da sie im Einzelfall die Summe von 30.000 Euro überschreiten und bei dieser Höhe der Magistrat nicht mehr alleine entscheiden kann. Insgesamt summieren sich die Niederschlagungen auf rund 417.000 Euro. Das ist zunächst einmal viel Geld, allerdings erstrecken sich die Forderungen auch bis ins das Jahr 2001 zurück.

„Wir verschenken kein Geld, dass der Stadt zusteht. Aber in manchen Fällen ist es aussichtslos, weitere Anstrengungen zu unternehmen oder einen hohen Aufwand zu betreiben, wenn am Ende doch klar ist, dass nichts Zählbares dabei herumkommt“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Von 2001 bis 2018, über diese Zeitspanne erstrecken sich die Forderungen, hat die Stadt insgesamt über 427 Millionen Euro an Gewerbesteuer eingenommen. Da nimmt sich die Summe, auf die nun verzichtet wird, doch recht bescheiden aus.

Erfolglosigkeit zu erwarten

An eine endgültige Niederschlagung stellt der Gesetzgeber natürlich entsprechende Anforderungen. Gemäß der Abgabenordnung dürfen Ansprüche niedergeschlagen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Erhebung keinen Erfolg haben wird. Der zweite Grund für die Niederschlagung: Wenn die Kosten der Erhebung in keinem Verhältnis zu dem zu erhebenden Betrag stehen werden, was im Fall der Gewerbesteuerforderungen jedoch nicht zutrifft. Eine unbefristete oder endgültige Niederschlagung ist zulässig, wenn die Erfolglosigkeit der Einziehung auf Dauer zu erwarten ist.

Und das ist bei den nun empfohlenen beziehungsweise schon entschiedenen niederzuschlagenden Gewerbesteuerforderungen der Fall. In allen Fällen verlief die Vollstreckung über Jahre erfolglos. Die Forderungen wurden bereits gemäß der hessischen Gemeindehaushaltsordnung wertberichtigt, sie sind in der Bilanz nicht mehr als Forderung abgebildet. Allerdings blieb es bisher bei einer Weiterverfolgung im Rahmen der Überwachung wertberichtigter Forderungen.

Auch das soll nun beendet werden, denn in den vorliegenden Fällen ist entweder aufgrund des Alters der Schuldner nicht zu erwarten, dass sich an der Erfolglosigkeit bisheriger Vollstreckungsversuche in Zukunft etwas ändern wird, oder es wurde in den vorliegenden Fällen – in denen der Schuldner ein Insolvenzverfahren bereits durchlaufen hat – die Restschuldbefreiung erteilt. In allen Fällen ist gilt es als aussichtslos, die Gewerbesteuerforderungen noch umsetzen zu können. Zumal auch Schuldner bereits verstorben sind, sich im nicht europäischen Ausland befinden oder über einen nicht feststellbaren Wohnsitz verfügen.


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