Gewerbesteuer und Niederschlagswassergebühren fällig
Am Montag, 15. Mai, ist Steuertermin.
An diesem Datum sind für alle Grundstücks- und Hauseigentümer die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Niederschlagswassergebühr fällig. Die Stadtkasse und die Steuerabteilung bitten darum, die Steuern und Gebühren an die Stadtkasse zu überweisen oder durch ein Abbuchungsverfahren zu begleichen. Eine entsprechende Aufforderung wird nicht mehr zugesendet. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, ist eine pünktliche Zahlung notwendig.