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Datum: 23.08.2019

Garage muss für Auto genutzt werden

Das Bauamt der Stadt Limburg weist darauf hin, dass Garagen nicht zweckentfremdet werden dürfen. Das bedeutet, dass in Garagen grundsätzlich nur Autos, Motorräder und Fährräder abgestellt und Kleinmaterialien für deren Unterhaltung gelagert werden dürfen.

Diese Regelung findet sich in der Hessischen Bauordnung.

Hintergrund des Hinweises ist die Parkraumsituation in der Stadt Limburg, speziell in den Straßen Dresdner Straße, Breslauer Straße und Am Meilenstein. Dort wird immer wieder falsch geparkt, sodass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Daher sind alle Anwohner mit Garage gebeten, diese auch für ihr Fahrzeug zu nutzen. Wer dies nicht tut, muss mit einer Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.

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