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Datum: 27.03.2020

Bestattungen im engen Familienkreis

Es gibt so gut wie keine Lebensbereiche, in denen das Coronavirus und die damit verbundenen Einschränkungen und Auflagen hineinreicht. Besonders belastend ist dies dann, wenn es darum geht, von Angehörigen und engen Freunden Abschied zu nehmen

„Mir ist bewusst, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handelt, doch im Sinne des Infektionsschutzes der Bevölkerung und vor dem Hintergrund bestehender Verordnungen müssen wir auch die möglichen Kontakte bei Bestattungen auf ein Minimum begrenzen“, erläutert der 1. Stadtrat Michael Stanke die Situation.

Nach der Verordnungslage des Landes sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haus lebt, oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Erlaubt sind Ausnahmen für Bestattungen. Und diese Ausnahmen werden in Limburg wie folgt festgelegt: An Trauerfeiern dürfen als Trauergäste teilnehmen: Eltern, Kindern, Geschwister oder die Partnerin/der Partner der verstorbenen Person; bei alleinstehenden Verstorbenen höchstens zwei Personen. In jedem Fall ist dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden einzuhalten.

Stadt stellt keine Sargträger

Aus Gründen der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter stellt die Stadt bei künftigen Bestattungen keine Sargträger mehr zur Verfügung. Davon betroffen ist vor allem der Hauptfriedhof. Nach Rücksprache mit den Bestattungsunternehmen werden sie in der Regel Sargträger stellen, sofern dies notwendig ist.

Der 1. Stadtrat bittet bei den Trauerfamilien und deren Angehörigen und Freunden um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Situation und dem staatlichen Ziel, den Anstieg der Neuinfektionen zu minimieren, leider solche Regelungen notwendig sind.  

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