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Datum: 18.02.2020

Bürgerentscheid am 7. Juni

Die Limburger Stadtverordnetenversammlung hat am Montagabend, 17. Februar, den Weg frei gemacht für einen Bürgerentscheid. Die Versammlung erklärte einstimmig das Bürgerbegehren für zulässig und legte den Termin für den Bürgerentscheid auf den 7. Juni.

An diesem Sonntag entscheiden die Limburger Bürger darüber, ob die Platanen auf dem Limburger Neumarkt erhalten bleiben und deshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2019 aufgehoben werden soll oder ob der Platz neu gestaltet und mit einer neuen Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) versehen werden kann und dabei die 20 bestehenden Platanen durch 16 neue Bäume ersetzt werden können.

Am 3. September vergangenen Jahres hatte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich einem Vorentwurf zur Umgestaltung des Neumarkts zugestimmt, bei dem nicht am Erhalt der dort stehenden Platanen festgehalten wird. Gegen diesen Beschluss hatten Initiatoren ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.

Voraussetzungen erfüllt

Wie in der Vorlage des Magistrats ausgeführt, sind dabei die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt. Unter anderem handelt sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde; die mit dem Bürgerentscheid verbundene Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden, das Begehren enthält eine Begründung und ist von der notwendigen Anzahl der wahlberechtigten Einwohner zu unterzeichnen, mindestens zehn Prozent. Kontrovers war die Frage nach dem Kostendeckungsvorschlag beantwortet worden, der Stadt lagen zwei Stellungnamen des Städtetages und der Kommunalaufsicht mit unterschiedlichen Ergebnissen vor.

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens hatten am 29. Oktober vergangenen Jahres 932 Unterschriftenlisten vorgelegt. Die Prüfung der Unterschriften durch das Einwohnermeldeamt ergab, dass 5345 wahlberechtigte Limburger Einwohner das Bürgerbegehren unterschrieben haben und damit die erforderliche Mindestzahl von 2591 Unterschriften deutlich übertroffen wurde.

Vor den Sommerferien

Nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag, frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids zu terminieren. Der früheste Termin wäre damit der 24. Mai 2020, der späteste der 16. August. Die Monate Juli und August kommen aufgrund der Sommerferien nicht in Betracht. Als Termin für den Entscheid schlug der Magistrat den 7. Juni vor, dem Vorschlag folgte die Stadtverordnetenversammlung.

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