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Datum: 29.12.2021

Böllerverbotszonen in der Silvesternacht

In der Silvesternacht ist es auf einigen Straßen, Plätzen der Limburger Innenstadt oder in der Nähe von Bauwerken untersagt, Feuerwerk zu zünden oder abzubrennen.  

Feuerwerk und Silvester-Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Das gilt in der gesamten Republik. Der Grund: Eine zusätzliche Belastung der durch die Corona-Pandemie sowieso schon am Limit laufenden Krankenhäuser soll dadurch an Silvester und Neujahr vermieden werden. Das ist jedoch nicht mit einem Böllerverbot an Silvester gleichzusetzen, wer zum Beispiel noch alte Vorräte hat oder sich gar im Ausland mit Krachern und Raketen eingedeckt hat, darf das grundsätzlich auch abbrennen oder zünden. In Hessen tritt deshalb zu Silvester ein Böller- und Feuerwerksverbot in Kraft. Damit wird an publikumsträchtigen Orten untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden.

Welche Plätze das im Landkreis Limburg-Weilburg sind, hat der Landkreis im Rahmen einer Allgemeinverfügung geregelt. Unabhängig davon weist die Stadt Limburg in einer Mitteilung noch einmal gesondert auf die Bereiche hin, die als publikumsträchtige Orte in der Innenstadt ausgewiesen sind und für die ein sogenanntes Böllerverbot gilt: Der gesamte Bereich der „Alten Lahnbrücke“ mitsamt des denkmalgeschützten Brückenturms und des in unmittelbarer Nähe befindlichen Areals, die komplette Altstadt mit  Bischofsplatz, Domplatz, Kornmarkt und Plötze sowie ihren Straßen zwischen Grabenstraße und der Lahn; zu den für Feuerwerk untersagten Bereiche gehören auch die Werner-Senger-Straße und die Bahnhofstraße, der Neumarkt, der Europaplatz und der Serenadenhof sowie der Bahnhofsplatz mit Einzugsbereich der Schiede. Mitarbeiter des Ordnungsamts sind in der Silvesternacht unterwegs, um die Einhaltung des Böllerverbots zu kontrollieren.

Das Abbrennen von Feuerwerk war auch schon vor der Corona-Pandemie in einigen Bereichen der Stadt verboten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen verboten, auch in der Nähe von Fachwerkhäusern. Zu den Zonen, in denen es ein grundsätzliches Feuerwerksverbot gibt, zählen auch die Bereiche von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen.

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