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Datum: 27.10.2020

Ausstieg hinterlässt Gerechtigkeitslücke

Bürgermeister Dr. Hahn zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung

„Ich hätte mir gewünscht, dass die Versammlung den juristischen Weg weiter beschreitet und den Antrag auf Zulassung zur Berufung stellt. Jetzt wird auf halbem Weg aus dem Verfahren ausgestiegen“, sagt der beklagte Bürgermeister Dr. Marius Hahn zur Entscheidung der Limburger Stadtverordneten in einer Sondersitzung am Montagabend. Mit knapper Mehrheit hatte sich die Versammlung dafür ausgesprochen, keinen Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu stellen. Die Diskussion in der Versammlung hatte der Bürgermeister als Beklagter nicht mit verfolgt.

Geklagt hatte die Stadtverordnetenversammlung, da der Bürgermeister nach Aufhebung der Straßenbeitragssatzung dem Wunsch der Versammlung widersprochen hatte, die bereits vereinnahmten Gebühren aus den Jahren von 2007 bis 2017 den Anliegern zurückzuerstatten. Das Verwaltungsgericht hatte den Bürgermeister in seinem Widerspruch bestätigt.

Bürgermeister alles andere als erfreut über den juristischen Erfolg

Bürgermeister Dr. Marius Hahn zeigte sich bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts alles andere als erfreut über den juristischen Erfolg. Als Bürgermeister und Finanzdezernent der Stadt sei er dazu verpflichtet gewesen, dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Rückzahlung der bereits vereinnahmten Beiträge zu widersprechen, um wirtschaftlichen Schaden von der Stadt abzuwenden. Zu dem Widerspruch bestand eine gesetzliche Verpflichtung.

Sein Widerspruch habe gleichzeitig das Ziel verfolgt, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Die hat das Land als Gesetzgeber nach Einschätzung von Dr. Hahn nämlich durch seine Novellierung im Jahr 2018 gelassen. Mit der Änderung habe es Gesetzgeber den Kommunen ermöglicht, auf Straßenbeiträge zu verzichten. Eine Soll-Vorschrift, die in der Vergangenheit sowohl von Aufsichtsbehörden als auch von Gerichten als Muss-Vorschrift ausgelegt wurde, ist in eine Kann-Vorschrift gewandelt worden.

Regelung für bereits vereinnahmte Beiträge fehlt

„Was dabei jedoch völlig unberücksichtigt blieb, ist eine Regelung für bereits vereinnahmte Beiträge. Diese fehlt“, beklagt Hahn. Und damit würden all die, die über den Geltungszeitraum der Satzung als Anlieger Gebühren für die grundhafte Erneuerung der Straßen an ihren Grundstücken zahlen mussten, deutlich schlechter gestellt als die übrigen Eigentümer, die bei der Sanierung von Straßen nicht zu gesonderten Gebühren veranlagt werden.

Vor Erlass und nach Aufhebung der Satzung waren und sind die Straßensanierungen über den allgemeinen Haushalt der Stadt zu finanzieren, sie gehen also zu Lasten aller. „Diese Lücke kann nur die Landespolitik schließen, die jedoch keine Anstalten macht, dies zu tun. Deshalb blieb nur der juristische Weg“, so Hahn. Mit der Entscheidung der  Stadtverordnetenversammlung ist dieser Weg nun auch beendet.

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