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Datum: 04.03.2021

Auf die Nutzung kommt es an

Nach dem Umzug von Teilen der Stadtverwaltung zum Standort „Über der Lahn“ soll das ehemalige Rathaus, das sogenannte neue Rathaus, in der Limburger Innenstadt verkauft werden. Dies hat die Stadtverordnetenversammlung 2018 beschlossen.

Das Gebäude soll in einem transparenten Bieterverfahren öffentlich zum Verkauf angeboten werden. Zuschlagskriterien soll nicht nur der Kaufpreis sein, sondern auch ein Nutzungskonzept sein. „Wir suchen einen Käufer oder Investor, der mit seinem Projekt zur Stärkung der Innenstadt beiträgt“, führte Bürgermeister Dr. Marius Hahn näher aus.

In der Stadtverordnetenversammlung stellte er in einer Mitteilung den aktuellen Stand des Verfahrens vor. Da für ein solches Verfahren bestimmte Gesetze und Regularien wie das europäische Kartellvergaberecht beachtet werden müssen, hat sich die Stadt die Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei geholt. „Bei Fehlern kann ein abgeschlossener Vertrag für unwirksam erklärt werden und es können sich Schadensersatzforderung der übergangenen Bewerber ergeben“, begründet Bürgermeister Dr. Marius Hahn die Beauftragung der Anwaltskanzlei für rund 3.900 Euro.

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Die Kanzlei schlägt in ihrem Kurzgutachten ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vor und rät dazu, einen Mindestverkaufspreis festzulegen. Der Mindestverkaufspreis soll sich am Wert des Gebäudes orientieren. Daher hat die Stadt Limburg bereits im August 2020 den Gutachterausschuss für Immobilienwerte beim Amt für Bodenmanagement mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragt. Wegen der Komplexität und den Besonderheiten des Gebäudes wird die Wertermittlung längere Zeit in Anspruch nehmen.

Über den Teilnahmewettbewerb sollen geeignete Bewerber gefunden werden. Dafür muss zunächst ein grobes Erstkonzept abgegeben werden und weitere Unterlagen wie ein Firmenprofil, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Referenzen. Im nächsten Schritt werden die aus der ersten Runde ausgewählten geeigneten Bewerber aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dann kommt es zur Verhandlung, um die Konzepte der Bewerber nach den Vorstellungen und Wünschen der Stadt zu optimieren. Am Ende wird ein endgültiges Angebot abgeben.

Bewertungskriterien

Grundlage für das Verfahren sind Bewertungskriterien. Dabei soll der Preis zu 30 Prozent gewichtet werden, ebenso wie die Qualität des Nutzungskonzepts und die sozialen Kriterien. Zehn Prozent sollen auf die ökologischen Kriterien entfallen. Eine detaillierte Ausarbeitung mit Unterkriterien wird von der beauftragten Anwaltskanzlei noch erarbeitet und den städtischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt.

Aktuell beherbergt das Gebäude das Bürgerbüro, die Limburger Ehrenamtsagentur und das Wahlamt. Auch stellt die Stadt dem Landkreis Räume für die Schuleingangsuntersuchung zur Verfügung. Bürgerbüro und Ehrenamtsagentur werden nach der Sanierung in den Rathaus-Altbau umziehen wird. Der Umzug soll mit Ablauf des zweiten Quartals 2023 abgeschlossen sein.

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