Anleinpflicht für Hunde
Welche Bestimmungen beim Halten und Führen von Hunden zu beachten sind, ist in der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GVO) aufgeführt. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die örtliche Ordnungsbehörde bittet die Hundeführerinnen und Hundeführer außerdem darauf zu achten, Weideflächen nicht mit Hundekot zu verunreinigen. Für Nutztiere besteht sonst eine Gefahr der Übertragung mit dem Fuchsbandwurm. Dieser Befall kann zum Tode der Nutztiere führen.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden ist den Hunden beim Ausführen ein Halsband anzulegen, auf oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind, gegebenenfalls auch eine Telefonnummer.