Sprungziele
Inhalt
Datum: 11.03.2019

Anleinpflicht für Hunde

Die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Limburg weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass Hunde innerhalb der zusammenhängend bebauten Teile der Stadt, in den Bereichen des Greifenberges und des Schafsberges sowie innerhalb aller öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. 
Beim Ausführen der Hunde ist außerdem darauf zu achten, dass öffentliche Straßen sowie die begehbaren Teile von öffentlichen Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden dürfen. Sollte es dennoch zu einer Verunreinigung kommen, ist diese unverzüglich durch die Hundeführerin oder den Hundeführer zu beseitigen.

Welche Bestimmungen beim Halten und Führen von Hunden zu beachten sind, ist in der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GVO) aufgeführt. Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die örtliche Ordnungsbehörde bittet die Hundeführerinnen und Hundeführer außerdem darauf zu achten, Weideflächen nicht mit Hundekot zu verunreinigen. Für Nutztiere besteht sonst eine Gefahr der Übertragung mit dem Fuchsbandwurm. Dieser Befall kann zum Tode der Nutztiere führen.

Nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden ist den Hunden beim Ausführen ein Halsband anzulegen, auf oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind, gegebenenfalls auch eine Telefonnummer.

Partner