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Datum: 06.05.2020

Maskenpflicht beim Besuch des Limburger Wochenmarkts

Der Wochenmarkt auf dem Limburger Neumarkt bietet auch während der Corona-Pandemie ein vielfältiges Angebot der Grundversorgung. Der 1. Stadtrat Michael Stanke weist aus gegebenem Anlass nochmals auf die Maskenpflicht beim Einkaufen hin. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Bereich, in dem der Wochenmarkt stattfindet. Auch ein Flanieren zwischen den Ständen ist ausschließlich mit Maske gestattet.

Die Maskenpflicht wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes kontrolliert. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Gleichzeitig sind die Beschicker des Wochenmarktes aufgefordert, keinen Kunden ohne Masken zu bedienen. In Hessen gilt die Maskenpflicht seit Montag, 27. April, für das Betreten des Publikumsbereiches bestimmter Einrichtungen, also auch bei Wochenmärkten.

Auch der Mindestabstand von 1,50 Metern muss auf dem Wochenmarkt zwingend eingehalten werden. Schilder werden künftig darauf und auf die Maskenpflicht hinweisen.

Der Wochenmarkt ist mittwochs von 11 bis 18 Uhr geöffnet und samstags von 7 bis 14 Uhr. Zusätzlich gibt es täglich ein kleines Angebot an Waren an den sogenannten Dauerverkaufsständen.

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